Umsatzsteuer mit dem Schwerpunkt Dienstleistung und §13b UStG

Zum 1.1.2020 tritt die erste Stufe der EU Umsatzsteuerreform in Kraft. Wir informieren Sie praxisorientiert über die Rechtsänderungen und bieten praxisorientiert Handlungsempfehlungen an.

Übersicht über die Beschlüsse (ECONFIN Rat) und der Gesetzgebung der BRD

Änderungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
ZM als Voraussetzung
USt-IdNr. als materielle Voraussetzung
Geänderte Nachweispflichten durch Transportdokumente

Neuregelung bei (Konsignations-)Lagerumsätzen

Neuregelung bei Reihengeschäften

Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen

Rechtslage bei B2B- und B2C-Umsätzen
Problem der Ansässigkeit des Kunden

Reform des Binnenmarkts ab 2021

Bestimmungslandprinzip bei EU-B2B-Lieferungen ab 2021
Ausweitung auf alle grenzüberschreitenden Umsätze im folgenden Schritt